Spenden - Schenken - Fördern

Schenken - Spenden - Fördern

Die GFF finanziert ihre umfangreichen Leistungen und Arbeitsprojekte in erster Linie durch regelmäßige Mitgliedsbeiträge. Eine überaus wertvolle Hilfe für die Erledigung unserer Aufgaben sind aber auch außerordentliche Zuwendungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, für die der Verein ausgesprochen dankbar ist.

Spenden an die GFF sind steuerlich abzugsfähig. Bei höheren Beträgen stellen wir von uns aus Spendenbescheinigungen aus, die das zu versteuernde Einkommen des Spenders mindern können. Aber auch kleinere Spenden sind uns sehr willkommen und werden selbstverständlich gerne für steuerliche Zwecke bescheinigt. Die Geldbeträge fließen direkt in die Arbeit des Vereins ein. Selbstverständlich sind auch zweckgebundene Zuwendungen möglich.

Für Spenden lauten unsere Bankverbindungen:

IBAN: DE87 5206 0410 0003 5043 10
BIC: GENODEF1EK1
Evangelische Bank Nürnberg

Schenkungen nehmen wir üblicherweise in Form von Büchern und genealogischen Unterlagen sehr gerne entgegen. Sie helfen uns, unsere Spezialbibliothek zu erweitern und vorhandene Lücken im familienkundlichen, regional- oder kulturgeschichtlichen Bereich zu schließen. Da die GFF eine öffentliche Bibliothek unterhält, stehen die Bestände allen Interessierten kostenlos zur Verfügung. Gerne holen wir entsprechende Bestände nach Absprache auch direkt ab.

Genealogische Vorlässe oder Nachlässe bilden eine wertvolle Quelle für die Erweiterung unserer Archivbestände. Fehlt bei einem Umzug der Platz für die weitere Aufbewahrung der oft in Jahrzehnten gesammelten Unterlagen, haben Kinder und Verwandte kein Interesse an den Ausarbeitungen, soll das Fortbestehen der Forschungsarbeiten durch die Abgabe von (papiernen oder elektronischen) Kopien gesichert werden: die GFF sorgt für die dauerhafte Bewahrung und die konservatorische Pflege übernommener Bestände. Sie erschließt das Material und stellt es anderen Interessierten zur Verfügung, um sinnlose Doppelarbeiten zu vermeiden. Selbstverständlich werden bei der Vorlage an Dritte die gesetzlichen Schutzfristen eingehalten.

Vermächtnisse oder Erbschaften müssen testamentarisch festgehalten werden, damit die Verfügungen nach dem Ableben des Erblassers in dessen Sinn sichergestellt sind. So gerne man solche Festlegungen verschiebt – bitte planen Sie die Regelung Ihrer Verhältnisse rechtzeitig. Wir empfehlen die Hinterlegung von Testamenten beim zuständigen Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.

Materielle Zuwendungen an die GFF tragen dazu bei, dass Familienforscher mit fränkischen Interessen auch in Zukunft einen ständig wachsenden Informationspool nutzen können, der personengeschichtliches Arbeiten wesentlich erleichtert. Anders als bei einer Veröffentlichung im Internet bleiben die Arbeitsergebnisse, die der GFF anvertraut werden, stets und dauerhaft dem einzelnen Forscher zugeordnet, der sie erarbeitet hat.