Genealogischer Abend: Ansässigmachungs-, Verehelichungs- und Konzessionsakten.

Geschäftsstelle der GFF, Vordere Cramergasse 13, 90478 Nürnberg

Dr. Herbert Schott: Ansässigmachungs-, Verehelichungs- und Konzessionsakten sowie Heimatakten als Quelle für die Familienforschung.

Durch das Gesetz zur Ansässigmachung und Verehelichung vom 11. September 1825 wurde in Bayern geregelt, wer sich wo ansiedeln und dort auch heiraten durfte. Dies war von der Genehmigung des Patrimonial-, Herrschafts- bzw. Landgerichts oder des Stadtmagistrats abhängig. Auch die Vergabe von Konzessionen, z.B. als Brauer oder Schmied, war genehmigungspflichtig. Durch das Heimatgesetz vom 16. April 1868 wurde das Heimatrecht geregelt, damit wurden die Versorgung im Notfall und ein Aufenthaltsrecht gesichert. Die Akten enthalten oft vielfältige Angaben zu den Personen und häufig Beilagen wie z.B. Zeugnisse. Diese Aktengruppe ist eine Fundgrube für Familienforscher.

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