Archiv und Bibliothek

Archiv und Bibliothek

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Unser Lesesaal und die Rechner mit Zugang ins Intranet sind zu den üblichen Öffnungszeiten (Mittwoch 14-18 Uhr) ohne Einschränkungen zugänglich.
Wenn Sie sich einen Arbeitsplatz sichern wollen, bieten wir die Möglichkeit einer Anmeldung (spätestens am Freitag für den nächsten Mittwoch mit Angabe Ihres Arbeitsthemas):
lesesaal.anmeldung@gf-franken.de.

Bestände

Die Bibliothek der GFF umfasst zur Zeit rund 28.000 familienkundliche Schriften und Druckwerke ortsgeschichtlicher, genealogischer und personengeschichtlicher Art, darunter ca. 2400 Ortsfamilienbücher aus ganz Deutschland.

Zu den wertvollsten Bestandteilen unseres Archivs zählen ca. 220 hand- oder maschinenschriftliche Familienregister und Familienbücher. Darunter sind ca. 70 Familienregister und Familienbücher aus dem mittel- und unterfränkischen Raum, erstellt von Fritz Mägerlein (Liste).

Weiterhin zählt dazu eine Sammlung von ca. 60 Matrikeln von Pfarreien aus dem Mühlviertel und dem Salzkammergut (Österreich), die besonders für die Exulantenforschung wichtig sind, erstellt von Josef Heider (Liste).

Wichtiger Bestandteil sind weiter Genealogische Mappen, die Ausarbeitungen oder Nachlässe fränkischer Familienforscher enthalten.

Ein sehr umfangreiches Verzeichnis von Ortsfamilienbüchern finden Sie auf der Webseite des CompGen. Viele dieser Werke befinden sich in unserer Bibliothek und können für Forschungszwecke eingesehen werden.

Gerne nehmen wir auch Ihre Forschungsergebnisse in unser Archiv auf! Genealogische Recherchen machen viel Arbeit. Die Ergebnisse sollten deshalb auch anderen zur Verfügung gestellt werden, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden. Alle Interessenten sind deshalb aufgerufen, der GFF einen Abdruck bzw. eine Dateikopie von genealogischen Arbeiten zu überlassen. Auch Teilergebnisse und Forschungen von Nichtmitgliedern nehmen wir gerne in unser Archiv auf, sofern sie einen Bezug zum Forschungsgebiet Franken aufweisen.
Sollte jemand befürchten, dass seine Familienforschungen mangels Interesse der Erben verloren gehen könnten, bitten wir darum, bei Zeiten Vorsorge zu treffen.

Genaueres lesen Sie hier!

 

Benutzung

Unsere Bibliothek bzw. unser Archiv befindet sich, wie auch die Geschäftsstelle, im "Cramer Creativ Centrum", Vordere Cramergasse 13, 90478 Nürnberg.

Die Öffnungszeiten sind für Mitglieder und Gäste:
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr und an fünf Samstagsterminen im Jahr.

Öffnungszeiten

Während der Öffnungszeiten können vorhandene Titel in unserem Lesesaal eingesehen werden. Zur Verfügung stehen Ihnen zahlreiche Arbeitsplätze für die Benutzung unserer Bestände sowie acht Bildschirmarbeitsplätze, die mit unserem Intranet verbunden sind. Ein Mikrofilm-/Mikrofiche-Lesegerät ist ebenso vorhanden wie ein Kopiergerät für die Anfertigung (kostenpflichtiger) Kopien. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Materialien kopiert werden dürfen.

Für die Recherche steht Ihnen die GFF-Datenbank zur Verfügung. Sie wird erschlossen durch eine speziell erweiterte Version des NameFinder, der auch im Index Personarum enthalten ist. Diese Datenbank enthält u.a. die wichtigsten Personendaten von ca. 7,2 Mio. historischer Personen, vor allem aus dem fränkischen Raum.

Außerdem können Sie sich in unseren Räumen von den ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern beraten lassen.

Das Bibliotheks- und Archivverzeichnis ist auf dem jährlich erscheinenden Index Personarum enthalten. Mit dieser DVD können Sie ihren Forschungsaufenthalt in unseren Räumen bestens vorbereiten.

 

 

Benutzerordnung Bibliothek und Archiv

1| Allgemeines

Die Fachbibliothek und das Archiv der GFF dienen in erster Linie personengeschichtlichen, kultur- und sozialgeschichtlichen Forschungen der Vereinsmitglieder. Sie sind darüberhinaus offen für alle interessierten Benutzer auch außerhalb des Vereins.

Kosten für die Benutzung werden nicht erhoben.

2| Zugang

Bibliothek und Archiv sind während der Geschäftszeiten zugänglich, die durch Aushang und in den GFFMitteilungen bekannt gegeben werden. Benutzer haben sich mit Namen, Adresse und Forschungsgegenstand ins Besucherbuch einzutragen.

Mäntel und Taschen dürfen nicht mit in den Lesesaal genommen werden. Im Vorraum stehen eine Garderobe und abschließbare Schrankfächer zur Verfügung. Eine Haftung für abgelegte Gegenstände kann nicht übernommen werden.

3| Benutzung

Bibliothek und Archiv sind Präsenzeinrichtungen. Die Medien dürfen nicht aus dem Lesesaal entfernt werden. Ausnahmen sind nur in besonders geregelten Fällen auf schriftlichen, begründeten Antrag möglich. Sie bedürfen der Genehmigung des Vereinsvorstands.

Für die Recherche nach Informationsquellen steht ein elektronischer Katalog zur Verfügung. Die mit Signatur bestellten Bücher und Archivalien werden von GFF-Mitarbeitern vorgelegt. Das Magazin ist nur für Mitarbeiter zugänglich. Alle entnommenen Medien werden am Standort registriert.

Die Benutzer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. Es ist nicht gestattet, im Lesesaal zu essen, zu trinken, zu rauchen oder zu telefonieren. Für Arbeitspausen und Gespräche stehen im Vorraum Sitzgelegenheiten zur Verfügung.

Für Auskünfte und kleinere Hilfestellungen wenden Sie sich bitte an die GFF-Mitarbeiter. Umfangreichere Entzifferungsarbeiten können sie aber nicht übernehmen.

Die Arbeitstische sind aufgeräumt zu hinterlassen.

4| Umgang mit Büchern und Archivalien

Besucher sind verpflichtet, die Medien schonend zu behandeln und Anstreichungen und Bemerkungen in Büchern oder Archivalien zu unterlassen.

Bei der Benutzung von papierenen Archivalien dürfen nur Bleistifte verwendet werden (keine Kugelschreiber, Filzstifte, Federhalter o.ä). Leih-Bleistifte sind bei der Aufsicht erhältlich.

Für Beschädigungen oder Verlust haften die Benutzer. Über Entschädigung bzw. Ersatz entscheidet der Vorstand.

5| Reproduktionen

Die Benutzung von Fotoapparaten, privaten Scannern und anderen Aufnahmegeräten ist nicht erlaubt.

Das Abziehen von Daten aus den elektronischen Ressourcen der GFF auf Speichersticks, Festplatten o.ä. ist untersagt. Digitale Scans können nicht angefertigt werden.

Papierkopien und Papierausdrucke können kostenpflichtig im Lesesaal angefertigt werden, sofern sie nicht für bestimmte Bestände untersagt sind. Es dürfen nur einzelne Seiten, aber keine ganzen Bücher, Archivalien oder Dokumente kopiert werden. Pro Tag und Benutzer sollten nicht mehr als 100 Seiten kopiert werden. Aus dem Mägerlein-Bestand dürfen pro Buch/Signatur nicht mehr als 30 Seiten ausgedruckt werden.

Die Bücher sind beim Kopieren sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die entstehen, haften die Benutzer. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der GFF.

Es gelten die Kopierpreise der Gebührentafel. Bezahlt wird im Vorraum an der Theke. Sollten Besucher ihre Kopien nicht bezahlen, kann künftig Vorkasse verlangt oder auch ein komplettes Kopierverbot ausgesprochen werden.

Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen beim Kopieren aus Büchern und Zeitschriften sowie bei der Benutzung digitaler Medien sind die Benutzer selbst verantwortlich. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten.

6| Ordnungsbestimmungen

Anweisungen der GFF-Mitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.

Besucher, die grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können von der Aufsicht zeitweilig oder von der Bibliotheksleitung dauerhaft von der Nutzung ausgeschlossen werden.

7| Veröffentlichung von Archivbeständen

Für die Veröffentlichung von Archivalien der GFF ist prinzipiell ein schriftlicher Antrag und die Erlaubnis der GFF vonnöten. Der GFF ist ein kostenloses Belegexemplar der jeweiligen Publikation für ihre Bibliothek zu überlassen.

Archivalien der GFF sind in Fußnoten bzw. Quellenverzeichnis nach den üblichen wissenschaftlichen Zitierregeln nachzuweisen (Standort, Name der Institution, Signatur, Kurzbezeichnung, ggf. Seite/Folium): Nürnberg, Gesellschaft für Familienforschung in Franken, Archiv: M7653 (Erwin Mustermann, Familiengeschichte der fränkischen Mustermänner), S. 67-79.

Familienforscher, die mit genealogischen Datenbanken arbeiten, werden gebeten, entsprechende GEDCOM-Dateien für die GFF-Datenbanken zur Verfügung zu stellen.

8| Inkrafttreten der Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung tritt am Tage ihrer Bekanntgabe in Kraft. Damit verliert die bisherige Benutzungsordnung ihre Gültigkeit.

Nürnberg, den 16.5.2014                                                  gez. Prof. Dr. W.W. Schnabel
                                                                                                     (Vorsitzender der GFF)

 

 

OPAC der GFF-Bibliothek

Die Archiv- und Bibliotheksdatenbank ist momentan auf dreierlei Weise benutzbar:

  • im Intranet in der Geschäftsstelle
  • im Mitgliederbereich dieser Homepage
  • im Bibliotheksverzeichnis auf dem jährlich aktualisierten Index Personarum