In Nachfahrenlisten wird den Personennamen eine Nummer der Form (nnn.nnn.nn) nachgestellt. Sie wird wie folgt gebildet: Die Stammperson (Stammvater bzw. Stammmutter) erhält die Nummer 1. Deren Kinder werden entsprechend der Geburtenreihenfolge durchnummeriert - und zwar über eventuelle Mehrfachehen hinweg - mit den Ziffern 1 bis 9, bei mehr als 10 Kindern mit in Klammern gesetzten "zweigliedrigen Ziffern" (10), (11), (12),.. usw.. Die Nummer eines Kindes ergibt sich durch Anhängen seiner Geburtenziffer an die Nummer des Elters. Die Anzahl der Ziffern in der Nummer entspricht daher der Generation, in der die Person in Bezug auf den Stammvater (Stammmutter) steht. Um die Lesbarkeit bei höheren Generationenzahlen zu verbessern wird nach jeweils drei Generationen ein Punkt gesetzt, z.B. (121.715.514.5) Beispiel: Das 3. Kind des Stammvaters erhält die Nummer (13), Aus den Nummern zweier Nachkommen erschließt sich deren Verwandtschaftsverhältnis. Werden die Nachfahren mehrerer Probanden dargestellt, erhalten die Probandenstämme nacheinander die Kennbuchstaben A, B, C, usw. Mehrfachnachfahren - Nachfahrengleichheit In höheren Generationen - insbesondere in Dynastenlisten - können Personen mehrfach auftreten und gehören dabei oft sogar verschiedenen Generationen an (Generationenverschiebung). In der Auslistung erhalten auch Mehrfachnachfahren nur eine Nummer. Sie sind daran zu erkennen, dass beide Elternteile Nachkommen der Stammperson sind, die sogar unterschiedlichen Generationen angehören können. |