Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums
Brandenburg-Ansbach- Kulmbach unterhalb Gebürgs Gerhard Rechter
Auf dem bekannten Reichstag zu Worms 1495, der sich eingehend mit der Reichsreform beschäftigte,
wurde beschlossen, im ganzen Reich eine Kopfsteuer zu erheben. Diese Steuer sollte der Beschaffung
von Finanzmitteln zur Bekämpfung der Türkengefahr dienen. Unter dem Namen "Gemeiner Pfennig" wurde
sie allgemein bekannt. Erfreulicherweise haben sich in verschiedenen Archiven noch zahlreiche
Einhebelisten erhalten. Das Interesse an diesen Steuerlisten ist seit längeren Jahren im Wachsen
begriffen.
In Franken hat Otto Puchner vor zehn Jahren das entsprechende Register für die Stadt Nürnberg
publiziert, ausgewertet und daraus wichtige Schlüsse über die Bevölke-rungszahl gezogen Jahrbuch
für fränkische Landesforschung Bd. 34/35, 1975, S. 909-948). Allerdings sind leider nur die
entsprechenden Listen der Lorenzer Stadtseite auf uns gekommen, während die der Sebalder
Stadtseite nicht erhalten geblieben sind.
|
|
|
Nun liegt eine Veröffentlichung der viel umfangreicheren Listen für das Fürstentum
Ansbach und für das Fürstentum Kulmbach "unterhalb Gebürgs" vor. Der Bearbeiter,
Archivrat am Staatsarchiv Nürnberg, hat keine Mühe gescheut die Register wortgetreu
und in extenso abzuschreiben und abweichende Lesarten der Orts- und Personennamen anzumerken.
Die Reinschriften und die Entwürfe der Register enthalten, ämterweise geordnet, die Vor- und
Zunamen der zur Steuer Veranlagten, die Zahl der über 14 Jahre alten Kinder, der Dienstboten
und der übrigen Familienangehörigen oder Hausgenossen, da diese auch alle steuerbar waren.
In den von den einzelnen Ämtern anzufertigenden Entwürfen sind darüber hinaus meist auch
die gezahlten Steuerbeträge ange-geben. Der Herausgeber hat die Einträge laufend durchnumeriert.
Daraus ergibt sich für den ganzen Untersuchungsraum eine Gesamtzahl von 11970 Haushaltungen.
Während der erste Teilband den vollständigen Abdruck der Texte von 1497 bringt, enthält der
zweite Teilband (S. 499-908) der Publikation Ergänzungen, Parallelquellen aus der ersten
Hälfte des 16. Jahrhunderts und eine statistische Auswertung. Letztere bietet
Durchscbnittsberechnungen über die Größenordnungen der Haushalte, über die Zahl
der Kinder, des Gesindes und der Hausgenossen. Auch ist die unterschiedliche Höhe
der Steuerleistung in den einzlnen Ämtern prozentual berechnet. Am Schluß des Bandes
folgen die Orts-, Namen- und Sachregister sowie 47 instruktive Kartenskizzen für jedes
einzelne Amt mit den Namen der erfaßten Orte und Höfe. Eine Übersichtskarte vermittelt
einen anschaulichen Gesamteindruck von den in die Steuererhebung einbezogenen Orte.
Mit dieser Edition ist eine wertvolle Quelle für Untersuchungen über Familiennamen und
Bevölkerungszahl, für genealogische und ortsgeschichtliche Forschungen zu bequemer
Benutzung erschlossen. Anwesen nürnbergischer Untertanen, die in Orten markgräflicher Hoheit lagen,
erscheinen in dem Steuerregister nicht, da die Steuererhebung zu den Rechten des
einzelnen Grundherrn zählte. So sind z. B. beim Kirchdorf Regelsbach nur die Untertanen
der Klöster Heilsbronn und Frauenaurach aufgeführt, nicht dagegen diejenigen des
reichsstädtischen Landalmosenamtes und die des Klaraklosters in Nürnberg, da diese
ihre Steuern an das Nürnberger Landsteueramt zu entrichten hatten. Bei dieser Sachlage
bleiben die Einwohnerzahlen mancher Orte unvollständig. Es wäre deshalb sehr erwünscht,
wenn auch die noch im Staatsarchiv Nürnberg erhaltenen Steuerregister für das Landgebiet
der Reichsstadt (siehe dazu Puchner a. a. O. S. 910-912) ediert würden. Hoffen wir, daß
sich Rechter auch noch dieser Arbeit unterzieht.
Besonderes Lob verdienen die saubere Maschinenschrift und die äußere
Gestaltung der beiden Teilbände. Den Einband schmückt eine Abbildung des markgräflichen
Wappens aus dem sog. Ansbacher Wappenbuch (um 1490) in geschmackvoller Form.
Gerhard Hirschrnann
Erschienen in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 72/1985
|
Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums
Brandenburg-Ansbach- Kulmbach oberhalb Gebürgs Gerhard Rechter
Nachdem G. Rechter vor wenigen Jahren bereits "Das Reichssteuerregister von 1497
des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach unterhalb Gebürgs" vorzüglich ediert
hat (vgl. meine Rez. im 92. Jahrb. d. Histor. Ver. f. Mfr., 1984/85, S. 331 f.),
legt er nun auch das entsprechende Register des oberländischen Fürstentums in
einer ebenso qualitätvollen Bearbeitung vor.
Dieses Mal hat es Rechter mit einer weit weniger umfangreichen Quelle zu tun:
rund 6900 Haushalte sind in dem Register verzeichnet, dagegen fast 12 000
Haushalte im unterländischen. Auch andere äußere Unterschiede fallen auf: im
Gegensatz zu dem das Unterland beinhal-tenden Verzeichnis, das sowohl im Original,
als auch in einer Reinschrift von 1497 vorliegt, ist das oberländische Register
nur abschriftlich überliefert (Staatsarchiv Bamberg, Bayreuth. Standbücher,
Nr. 6240). Dafür ist es vollständiger als jenes. Während dort doch etliche
Ämter- und Klösterkomplexe fehlen (Rechter hatte diesen Mangel durch die Edition
paralleler Quellen ausgleichen müssen), sind hier mit Ausnahme des Amtes Goldkronach
alle oberländischen Amter, Städte und beschirmten Klöster enthalten.
|
|
|
Fast 200 Seiten umfaßt die mit textkritischen Anmerkungen und sachlichen Erläuterungen
versehene Edition des "Verzaichnus der personen von des gemeinen pfenings wegen"
(S. 1-196). Ihr läßt der Bearb. akribisch erarbeitete Statistiken über die
Haushaltsgrößen, durchschnittliche Haushaltsstärke, Kinder und Verwandte, Gesinde,
Hausgenossen, Steuerlei-stung und Vornamen folgen (S. 197-240).
Auf sie v. a. stützt sich die "Zusammenfassung der Ergebnisse" (S. XVIII-XXIV)
in der Einleitung. Ohne Zweifel hat die Quelle ihren selbständigen Wert für die
Erforschung des erfaßten Raumes, darüber hinaus ist sie aber auch höchst aufschlußreich
im Hinblick auf einen demographischen und wirtschaftlichen Vergleich der beiden
zollerischen Fürstentümer. Wie-derum kann Rechter belegen, daß nur wenige erwachsene
und verheiratete Kinder im elterlichen Haushalt lebten, zum anderen aber auch nur
wenige Eltern bei ihren selbständig gewordenen Kindern und deren Familien.
"Die Großfamilie, verstanden als das Zusammenleben dreier Generationen unter
einem Dach, stellte am Ausgang des Spätmittelalters demnach auch in den markgräflichen
Oberlanden eher die Ausnahme denn die Regel dar" (S. XXI). Gemeinsamkeiten ergeben
sich auch in einer (durch zeitlich unmittelbar folgende Quellen feststellbaren)
hohen horizontalen Mobilität v. a. der Hintersassen auf dem Lande.
Aber auch beträchtliche Unterschiede werden deutlich: Mehr noch als im Unterland
konzentrieren sich die Haushalte in den Städten (38,6% aller Haushalte), und auch
die hohen Steuervermögen (500 fl und mehr) sind in weit höherer Dichte in den Städten
zu finden (über 80% solcher "Großvermögen") als im untergebirgischen Fürstentum -
"nicht zuletzt wegen der fehlenden Gäulandschaften mit ihren durchaus reichen
Bauern" (S. XXIII). Rechter konstruiert auch einen Zusammenhang zwischen den
im Vergleich zum Unterland größeren Haushaltsstärken und der vergleichsweise
strukturell schwächeren Steuerkraft, die ja ein Indikator für geringere Einkünfte
ist: "... man war gezwungen zusammenzurücken, da eine Ausweitung der Landwirtschaft
mit entsprechender Vermehrung der Hof stellen nicht zuletzt wegen der im Vergleich
zum Unterland geringen Hofgrößen rentabel kaum möglich und zudem von der daran
interessierten Schicht, den nachgeborenen Bauernsöhnen, weder rechtlich, noch
finanziell zu bewältigen war" (S. XXIV). Auch die lohnabhängig in Bergbau und
Eisenindustrie Beschäftigten ließen offenbar die Belegzahlen der Häuser bzw.
Haushalte ansteigen.
Auf viele Aspekte der Auswertung dieser Quelle kann hier nur am Rande hingewiesen
werden. Rechter macht z. B. auf markante Unterschiede der Vornamengebung in beiden
Markgraftümern aufmerksam (S. XXII f.) und auf Unterschiede der Territorial- bzw.
Ämterstruktur, die aus dem Reichssteuerregister unmittelbar zu erschließen sind.
Dem Genealogen, dem Namenkundler, dem mit Lokalgeschichte und dem mit markgräflicher
Amtsorganisation Befaßten wird das nun geschlossen vorliegende Reichssteuerregister
des größten fränkischen Territoriums noch zahlreiche neue Erkenntnisse liefern,
wobei ihm die sorgfältig erstellten Namenregister (S. 247 - 336) und die
Kartenskizzen im Anhang die Arbeit erheblich erleichtern werden
Robert Schuh
Erschienen im Jahrbuch des Historischen Vereins für Mittelfranken 88/89
|
Das Reichssteuerregister von 1497 der Reichsstadt Nürnberg (und
der Reichspflege Weißenburg) Peter Fleischmann
Nachdem Gerhard Rechter in den Jahren 1985/1988 das Reichssteuerregister von 1497
für das Fürstentum Brandenburg-Ansbach-Kulmbach unterhalb und oberhalb Gebürgs in
drei stattlichen Bänden erschlossen und damit den familiengeschichtlichen wie
demographischen Wert dieser Quelle unterstrichen hat, unterzog sich Peter Fleischmann
der mühevollen Aufgabe, dieses Register für die Reichsstadt Nürnberg zu edieren.
Die auf einem Beschluß des Wormser Reichstages von 1495 zurückgehende Erhebung
einer Reichssteuer (Kopf- und Vermögensteuer) sollte der Finanzierung innerer
Reformen und dem Schutz des Reiches nach außen dienen. Das ganze Unternehmen blieb
jedoch auf Reichsebene Stückwerk.
Der Nürnberger Rat entschied erst am 28. Januar 1497 über die Durchführung der
Steuererhebung. Dabei sollten alle Einwohner und Hintersassen über 15 Jahre in
Stadt und Land erfaßt werden. Folglich wurden die Hauptleute zur Benachrichtigung
aller Steuerpflichtigen im Landgebiet verpflichtet. Wie Peter Fleischmann errechnet,
waren davon S.761 Haushaltungen in 809 Dörfern betroffen (S. XIX). Die Steuererhebung
dauerte für jedes der Stadtviertel etwa vier Tage, für die nördliche Landschaft
volle drei Wochen.
|
 |
|
Die Kopfsteuer von zehneinhalb Pfennigen entsprach dem halben Taglohn eines Gesellen
im Bauhandwerk oder dem Neuwert eines Schuhs (S. XXII). Die reicheren Bürger hatten
für 500 Gulden Vermögen einen halben Gulden und für 1000 Gulden Vermögen einen Gulden
zu entrichten. Von den 712 Personen, die ein Mindestvermögen von 1000 Gulden angaben,
lebten weit mehr als die Hälfte (500) in der Stadthälfte St. Sebald.
Der besondere Wert des Reichssteuerregisters von 1497 liegt in der umfassenden Kenntnis
der Namen aller Hintersassen und der Struktur des Nürnberger Einflusses auf das
Landgebiet, die über die Zeit der mit dem Bayerischen Erbfolgekrieg von 1504/1505
verbundenen Veränderungen beibehalten worden ist. Als statistische Quelle gibt
dieses Register Auskunft über den Umfang der Bevölkerung im Landgebiet, jedoch
nur Annäherungswerte für die Reichsstadt selbst, denn bei den 8060 Personen für
die Stadthälfte St. Sebald, 8523 für die Stadthälfte St. Lorenz und 1000 für
Wöhrd sind die Unter-schichten nicht berücksichtigt. Sehr instruktiv ist diese
Quelle zudem in verwaltungsgeschichtlicher Hinsicht. Sie erlaubt genau Einblicke
in die Organisation der Hauptmannschaften in der Reichsstadt und auf dem Lande.
Dementsprechend war das Stadtgebiet in acht genau abgegrenzte
Stadtviertel aufgeteilt, an deren Spitze je zwei
Viertelmeister mit den Amtsgeschäften bedacht worden sind. Dagegen waren die
61 Hauptmannschaften der Sebalder Hälfte und die 69 Hauptmannschaften der
Lorenzer Hälfte in ihren Ausmaßen unklar definiert.
Ein hilfreicher textkritischer Apparat sowie ein gründliches Orts-, Namens-
und Sachregister runden diese sorgfältige Quellenedition ab.
Gerhard Ph. Wolf
Erschienen in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 81/1994
|
© by Gesellschaft für Familienforschung in Franken e. V. - all rights reserved
Kommentare, Ergänzungen und Berichtigungen zu dieser Seite richten Sie bitte an
den WebMaster.